An alle Hersteller von früher hergestellten Maschinen (Gebrauchtmaschinen):

Hersteller helft euren Kunden!

Alle Arbeitgeber sind gemäß BetrSichV, § 4 verpflichtet, ihre Arbeitsmittel nach dem neusten Stand der Technik sicher zu verwenden.
Auch für jene, die Sie vor einiger Zeit hergestellt hatten.

Jeder Arbeitgeber ist damit verpflichtet, für alle seine Gebrauchtmaschinen feststellen, ob sie immer noch dem Stand der Technik entsprechen.

Bitte stellen Sie sich die einfache Frage, ob der Arbeitgeber fachlich überhaupt dazu in der Lage ist.
Auf jeden Fall können Sie das für die von ihnen hergestellten Maschinen besser und schneller.
Stellen Sie den Stand der Technik ihrer Maschinen fest und informieren ihre (ehemaligen) Kunden über die Ergebnisse. Der Arbeitgeber hat dadurch einen Nutzen.
So ganz nebenbei frischen Sie ihre Kundenbeziehungen auf und können dabei sogar noch Geschäfte anbahnen.

Hilfe durch die ehemaligen Hersteller ist gefragt und sehr erwünscht!

Sie als Hersteller können für ihre in der Vergangenheit ausgelieferten Maschinen den Stand der Technik pro Maschinentyp leicht ermitteln und die Ergebnisse ihren (ehemaligen) Kunden mitteilen, z. B.:

  • Nachweis: "Ihre Maschinen des Typs xy entsprechen immer noch dem Stand der Technik."
  • Nachweis: "Ihre Maschinen des Typs xy entsprechen immer noch dem Stand der Technik, obwohl sich die angewandten Normen geändert haben."
  • Nachweis: "An ihren Maschinen des Typs xy wurden aufgrund geänderter Normen nachfolgende Abweichungen festgestellt:"
    … hier erfolgt die Auflistung der Abweichungen, ggf. mit Kommentierungen.

Im letzten Falle können Empfehlungen für Änderungen mitgegeben werden (auch gleich als Angebot). Auch wenn alle ihre Maschinen immer noch dem Stand der Technik entsprechen sollten, bedeutet das effektive Kundenarbeit.

Bei Fragen dazu, Wünschen nach Start- oder Ausführungshilfen sprechen Sie uns an.

Am schnellsten können wir ihnen helfen, wenn Sie uns eine Aufstellung über alle ihre Maschinentypen geben, bestehend aus:

  • Maschinenfamilie, z. B. Stetigförderer, Fräsmaschine (entspricht i. d. R. einer Typ C-Norm)
  • Maschinentyp, z. B. Rollenbahn Serien-Nummer mn
  • Hersteller
  • Baujahr
  • bei Maschinen ab Baujahr 1995:
    • EG-Konformitätserklärung mitgeliefert?#
      und wenn ja, wurden darin die angewandten Normen aufgeführt?

Alle weiteren Arbeitsschritte übernehmen wir. Sie erhalten danach ein entsprechendes Angebot.