Effizienzsteigernde Maßnahmen für Änderungen und Erweiterungen von betriebenen Maschinen bei Anwendung moderner Risikobeurteilungen als Gefährdungsbeurteilung/
Teil Beschaffenheit

Prüfung, ob für die Änderung oder Erweiterung eine wesentliche Veränderung vorliegt
 
Voraussetzungen für zu ändernde und die einzufügende Maschinen:
Die Maschinen sind mängelfrei und deren technische Unterlagen ordnungsgemäß vorhanden.
Zu den technischen Unterlagen gehören:
- mit Baujahr vor 1995: Erfüllung der Mindestvorschriften, Anhang 1 der BetrSichV
- mit Baujahr ab 1995: Vorlage der Konformitätserklärungen und ggf. Herstellererklärungen
    bzw. Einbauerklärungen
 
Ermitteln jener Gefährdungen, die von den Änderungen bzw. Erweiterungen einzufügenden Maschinen ausgehen und nicht durch vorliegende Konformitätserklärungen abgedeckt werden.
Ermittlung des Standes der Technik für alle bisher nicht behandelten Gefährdungen
 
Gefährdungsbeurteilung zur Erfüllung der Beschaffenheitsanforderungen für alle bisher nicht behandelten Gefährdungen
Beschaffenheitsanforderungen werden der BetrSichV nur im Anhang 1 aufgeführt. Die Technischen Regeln zur BetrSichV enthalten keine Beschaffenheitsanforderungen.
 
Nutzung der Risikobeurteilungs-Vorlagen als Gefährdungsbeurteilungen zur Erfüllung der Beschaffenheitsanforderungen
Die in Anhang 1 der BetrSichV aufgeführten Beschaffenheitsanforderungen sind eine Untermenge der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie. Obwohl die Maschinenrichtlinie für Änderungen und Erweiterungen (außer für wesentliche Veränderungen) nicht gilt, kann Anhang I als Hilfsliste für die Beschaffenheitsanforderungen angewendet werden.

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