Prüflisten
sind Hilfsmittel für Konformitätsprüfungen, Baumusterprüfungen,
Abnahmeprüfungen beim Käufer und Prüfungen zur Bereitstellung
von Maschinen nach BetrSichV
Ausgangspunkt Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang VII:
Die technischen Unterlagen umfassen:
- Bezogen auf den Stand der Technik vollständige und sichere Prüfvorgaben
- Fast alle Normen enthalten Prüfvorgaben. Sind in den Normen keine angegeben, müssen sie mit Augenmaß
festgelegt werden.
Alle Prüfvorgaben in allen angewandten Normen sind als Checkliste (Prüfliste) aufzubereiten.
- Prüflisten enthalten alle Prüfvorgaben (Was ist zu prüfen?) und Prüfarten (Wie ist zu prüfen?), zugeordnet zu den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen
- Die in der Checkliste aufgeführten Prüfvorgaben sind abzuarbeiten und zu dokumentieren.
Effekte:
- Bezogen auf den Stand der Technik vollständige und sichere Prüfvorgaben
- Erfüllung der Forderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Prüfvorgaben können bereits in der Konstruktionsphase berücksichtigt werden
- Nur wenige Minuten Zeitaufwand zur Anpassung der Prüfliste an die konkreten Maschinen