Prüflisten

sind Hilfsmittel für Konformitätsprüfungen, Baumusterprüfungen,
Abnahmeprüfungen beim Käufer und Prüfungen zur Bereitstellung
von Maschinen nach BetrSichV

Ausgangspunkt Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang VII:
Die technischen Unterlagen umfassen:
  • Bezogen auf den Stand der Technik vollständige und sichere Prüfvorgaben

  • Fast alle Normen enthalten Prüfvorgaben. Sind in den Normen keine angegeben, müssen sie mit Augenmaß
    festgelegt werden.
    Alle Prüfvorgaben in allen angewandten Normen sind als Checkliste (Prüfliste) aufzubereiten.

  • Prüflisten enthalten alle Prüfvorgaben (Was ist zu prüfen?) und Prüfarten (Wie ist zu prüfen?), zugeordnet zu den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen

  • Die in der Checkliste aufgeführten Prüfvorgaben sind abzuarbeiten und zu dokumentieren.
Effekte:
  • Bezogen auf den Stand der Technik vollständige und sichere Prüfvorgaben

  • Erfüllung der Forderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

  • Prüfvorgaben können bereits in der Konstruktionsphase berücksichtigt werden

  • Nur wenige Minuten Zeitaufwand zur Anpassung der Prüfliste an die konkreten Maschinen