Risikobeurteilungs-Vorlagen / Anwendungsbereiche
Bestimmung der Anwendungsbereiche der Risikobeurteilungs-Vorlagen:
- Anwendungsbereiche der Risikobeurteilungs-Vorlagen können
dem vollständigen oder eingeschränkten Anwendungsbereich einer C-Norm einschließlich aller
mitgeltenden A- und B-Normen,
bei fehlenden C-Normen allen zutreffenden A- und B-Normen,
ggf. auch anderen technischen Spezifikationen
entsprechen.
- Die Anwendungsbereiche müssen jeweils festgelegt (vereinbart) werden, wenn:
bei fehlenden Produktnormen andere technische Spezifikationen herangezogen werden können oder
bei fehlenden Produktnormen und fehlenden anderen technischen Spezifikationen nur auf A- und B-Normen
zurückgegriffen werden muss.
- Bei innovativen Lösungen, die außerhalb der Anwendungsbereiche von C-Normen liegen, werden ähnliche Gefährdungen in anderen Normen gesucht und aufbereitet aufgelistet.
- Ist die Innovation so groß bzw. sind die Lösungen noch nicht überschaubar, kann der Anwendungsbereich auf den innovativen Bereich eingegrenzt werden („Machbarkeitsanalyse“).
Fazit zur Bestimmung des Anwendungsbereiches für Risikobeurteilungs-Vorlagen:
- Bisherige Erfahrungen ergaben, dass für alle Anwendungsfälle Risikobeurteilungs-Vorlagen vorher erarbeitet werden konnten.
- Es wurden bisher keine objektiven Grenzen erkannt, die eine Erarbeitung einer Risikobeurteilungs-Vorlage ausschließen.
- Alle gewollten Grenzen werden individuell abgestimmt.