Risikobeurteilungs-Vorlagen / Anwendungsbereiche

Bestimmung der Anwendungsbereiche der Risikobeurteilungs-Vorlagen:

  • Anwendungsbereiche der Risikobeurteilungs-Vorlagen können
    dem vollständigen oder eingeschränkten Anwendungsbereich einer C-Norm einschließlich aller
       mitgeltenden A- und B-Normen,
    bei fehlenden C-Normen allen zutreffenden A- und B-Normen,
    ggf. auch anderen technischen Spezifikationen
    entsprechen.
     
  • Die Anwendungsbereiche müssen jeweils festgelegt (vereinbart) werden, wenn:
    bei fehlenden Produktnormen andere technische Spezifikationen herangezogen werden können oder
    bei fehlenden Produktnormen und fehlenden anderen technischen Spezifikationen nur auf A- und B-Normen
       zurückgegriffen werden muss. 
     
  • Bei innovativen Lösungen, die außerhalb der Anwendungsbereiche von C-Normen liegen, werden ähnliche Gefährdungen in anderen Normen gesucht und aufbereitet aufgelistet.
     
  • Ist die Innovation so groß bzw. sind die Lösungen noch nicht überschaubar, kann der Anwendungsbereich auf den innovativen Bereich eingegrenzt werden („Machbarkeitsanalyse“).

Fazit zur Bestimmung des Anwendungsbereiches für Risikobeurteilungs-Vorlagen:

  • Bisherige Erfahrungen ergaben, dass für alle Anwendungsfälle Risikobeurteilungs-Vorlagen vorher erarbeitet werden konnten.
     
  • Es wurden bisher keine objektiven Grenzen erkannt, die eine Erarbeitung einer Risikobeurteilungs-Vorlage ausschließen.
     
  • Alle gewollten Grenzen werden individuell abgestimmt.