Schlussfolgerungen zur Herstellung der Konformität mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Firma:Maschine:
Ident-Nr. / Fabrik-Nr.:
Konformitätsbewertung am:
| Nr. | Probleme | Schlussfolgerungen | erledigt |
| 1. | Die Liste der zutreffenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen ist nicht vorhanden? | Liste der zutreffenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erstellen | |
| 2. | Ist eine Liste der angewendeten Normen und anderen technischen Spezifikationen vorhanden? | Liste der angewendeten Normen und anderen technischen Spezifikationen erstellen | |
| 3. | Wurde bei der Konformitätsbewertung der jetzt aktuelle Stand der Normen angewendet? | Alle aufgeführten Normen mit dem EU-Amtsblatt vergleichen, bei vorhandenen Differenzen muss festgestellt werden, ob diese Einfluss auf die Gefahrenanalyse haben. Wenn ja, dann muss die Gefahrenanalyse an den entsprechenden Stellen oder komplett neu erarbeitet werden. | |
| 4. | Liegt eine Aufstellung der von den Normen behandelten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen vor? | Aufstellung der von den Normen behandelten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erstellen | |
| 5. | Wurden die in den anzuwendenden Normen enthaltenen versteckten Gefährdungen in der Gefahrenanalyse mit betrachtet? | Die Gefahrenanalyse enthält nicht alle Gefährdungen. Die Frage, ob damit eine sichere Maschine konstruiert wurde, kann nicht mit ja beantwortet werden. Die Gefahrenanalyse muss nachgebessert bzw. neu erstellt werden. | |
| 6. |
Wurden die Gefährdungen auf der Grundlage der EN 1050 ermittelt?
Die Norm EN 1050 löst keine Vermutungswirksamkeit mehr aus.
Wurden die Gefährdungen auf der Grundlage von Anhang A der EN
ISO 14121-1 ermittelt? Anhang A garantiert keine Vollständigkeit
und ist deshalb nur informativ. Erfüllen die in der
Gefahrenanalyse behandelten Gefährdungen alle zutreffenden
grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen (Ergebnisse aus Checkliste behandelte zutreffende grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen) |
1. Gefahrenanalyse durcharbeiten und alle Gefährdungen den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen (GSA) zuordnen.
2. Feststellen, ob die behandelten Gefährdungen die GSA so erfüllen, dass dafür die Konformität erkennbar ist. 3. Für alle GSA, bei denen die Gefährdungen die Konformität nicht bzw. nicht ausreichend erkennen lassen, ist eine Nachbearbeitung der Gefahrenanalyse erforderlich. |
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| 7. | Wurden die im Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG neu enthaltenen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen in der Gefahrenanalyse behandelt, sofern zutreffend? | Sofern die neu enthaltenen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für die Maschine zutreffend sind, muss geprüft werden, ob die diesbezüglichen Gefährdungen in der Gefahrenanalyse vorhanden sind. Wenn nicht, muss die Gefahrenanalyse ergänzt werden. | |
| 8. | Wurden die in den harmonisierten Normen vorgegebenen Prüfungen durchgeführt und dokumentiert? | Alle Prüfvorgaben in allen angewandten Normen als Checkliste aufbereiten. Sind in Normen keine Prüfvorgaben angegeben, müssen diese mit Augenmaß festgelegt werden. Die in der Checkliste aufgeführten Prüfvorgaben sind abzuarbeiten und zu dokumentieren. | |
| 9. | Ist eine Betriebsanleitung vorhanden, die die bestimmungsgemäße Verwendung, alle Lebensphasen und die Restgefährdungen enthält? | Die Betriebsanleitung muss ggf. ergänzt bzw. neu erarbeitet werden. | |
| 10. | Ist bei Teilmaschinen (unvollendeten Maschinen) eine Montageanleitung vorhanden? | In der Regel wird die vorhandene Betriebsanleitung in den Teil Montageanleitung (für den Einbauer) und die Betriebsanleitung (für den Endkäufer) zerlegt. Liegt keine Betriebsanleitung vor bzw. in der Betriebsanleitung keine Lebensphase Montage, muss eine Montageanleitung erarbeitet werden. | |
| 11. | Ist die Konformitätserklärung bzw. Herstellererklärung mit Konformitätsaussage vollständig, d. h. sind die aktuellen Richtlinien und die wichtigsten Normen mit Ausgabedatum aufgeführt? | Konformitätserklärung oder Einbauerklärung (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) muss neu aufbereitet werden. |