Überprüfungen der Übereinstimmung der Konformität mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Sie wollen Maschinen mit Konformitätsbewertungen nach Maschinenrichtlinie 98/37/EG nach den 29.12.2009 in Verkehr bringen. Was spricht dagegen?
- Die EU-Kommission hat die Frage nach der Weitergültigkeit der gemäß Maschinenrichtlinie 98/37/EG durchgeführten Baumusterprüfungen beantwortet.
EU-Antwort
- Die Antwort gilt analog für alle Maschinen, deren Konformität nach Maschinenrichtlinie 98/37/EG bewertet wurde und die ab dem 29.12.2009 mit einer Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Verkehr gebracht werden sollen.
Umfang der Überprüfung
- Der Umfang der Überprüfung pro Maschine ist abhängig von der Qualität der bereits durchgeführten Konformitätsbewertung. Eine Möglichkeit, sich ein Bild über die Qualität zu verschaffen, ist die Anwendung der
Checkliste zur Überprüfung der Übereinstimmung der vorhandenen Konformität mit den Erfordernissen nach
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. (Download)
Ergänzungen und ggf. Nachbesserungen
- Je nach den aus der Checkliste resultierenden
Schlussfolgerungen müssen entsprechende Ergänzungen und ggf. Nachbesserungen vorgenommen werden.
Hilfestellungen:
- Überprüfungen der Übereinstimmung der Konformität mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Feststellen der Defizite (Ergänzungen und Nachbesserungen)
- Realisierung aller erforderlich werdenden Ergänzungen und Nachbesserungen, einschließlich:
- Liste der zutreffenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen,
- Liste der aktuellen Normen und anderen technischen Spezifikationen,
- Liste der von den Normen behandelten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen,
- Ergänzung bzw. Neuerstellung der Gefahrenanalyse,
- Ergänzung der Betriebsanleitung bzw. Erstellung der Montageanleitung
(wird an Spezialisten/Subauftragnehmer vergeben)
- Vorgaben des Prüfumfangs,
- Empfehlungen für Konformitätserklärung bzw. Einbauerklärung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG