Jeder Hersteller von Maschinen hat gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang VII die 7 Aufgaben zu erfüllen:

Aufgabe 1: Erstellung der Liste der angewandten EU-Richtlinien
Aufgabe 2:

Erstellen der Liste der zutreffenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheits­schutz­anforderungen (GSA)

Auswahl der zutreffenden Anforderungen aus Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Zweckmäßiger Weise sollte für Maschinen ohne Zulieferprodukte die PDF-Datei Liste behandelte zutreffende grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen aus Download heruntergeladen werden. Sie enthält zwei Spalten.
Werden Zulieferprodukte mit EG-Konformitätserklärungen oder Einbauerklärungen verwendet, sollte besser die PDF-Datei Liste der zutreffenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, Hauptabschnitt 1. aus Download heruntergeladen werden. Sie enthält 6 Spalten. Hier besteht die Möglichkeit, die in einer Einbauerklärung aufgeführten und eingehaltenen grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen in die Spalten B usw. einzutragen.
In der letzten Spalte werden jene GSA angekreuzt, die in der nachfolgenden Risikobeurteilung noch zu bearbeiten sind.

Aufgabe 3:

Liste der angewandten Normen
Die Recherche der anzuwenden Normen beginnt mit der Suche nach einer Typ C-Norm. Alternativ kann aus Download die PDF-Datei Verzeichnis_fuer_harmonisierte_Normen herunter geladen werden. Alle im EU-Amtsblatt enthaltenen Typ C-Normen sind nach ICS-Code sortiert und lassen sich leicht ermitteln. In Ausnahmefällen gibt es auch mehrere. Wurde ein solche gefunden, sollte der Hauptabschnitt 5 der Norm gründlich gelesen werden. Dort sind alle mitgeltenden harmonisierten Typ B- und Typ-A-Normen aufgeführt.
Achtung: Bei älteren Normen sich diese mitgeltenden Normen zu aktualisieren.

Existieren keine Typ C-Normen, sollte alternativ nachanderen technischen Spezifikationen gesucht werden. Die Typ B-Normen können ebenfalls aus dem Verzeichnis für harmonisierte Normen mit Vermutungswirkung ermittelt werden. In Aufgabe 2 haben Sie die zutreffenden GSA angekreuzt. Im Teil 2, ab Seite 3, finden Sie für jede GSA die im EU-Amtsblatt aufgeführten Typ B-Normen. Wählen Sie daraus die zutreffenden Normen aus.

Die EN ISO 12100:2010 (Typ A-Norm) ist generell mit anzuwenden.

Aufgabe 4:

Risikobeurteilung
Siehe hierzu Kachel Methode der vollständigen Anwendung aller zutreffenden harmonisierten Normen

Aufgabe 5:

Betriebsanleitung
Der Inhalt der Betriebsanleitung wird hauptsächlich aus den Vorgaben der in den Risikobeurteilungen aufbereiteten Typ C-, B- und A-Normen bestimmt.
Auf Inhalte, Gliederungen, Methodik usw. wird in der Homepage nicht eingegangen. Konsultieren Sie im Bedarfsfalle meinen Partner für Betriebsanleitungen.

Aufgabe 6:

Konformitätsprüfungen
Risikobeurteilungen sollen so früh wie möglich erstellt werden. Um sicher zu gehen, dass die fertig gestellte Maschine mit den Inhalten der Risikobeurteilung übereinstimmt, ist ein entsprechender Vergleich erforderlich. Siehe hierzu Kachel Prüfungen an fertigen Maschinen. Alle weiteren Prüfungen können Sie aus den harmonisierten Normen entnehmen.

Aufgabe 7: Zusammenstellung der technischen Dokumentation
Für eventuelle Kontrollen der Marktaufsicht sind die technischen Unterlagen zusammenzustellen, mindestens 10 Jahre aufzubewahren und im Bedarfsfalle der Behörde zu übergeben.