Was sind Risikobeurteilungen?

Eine Risikobeurteilung ist ein Beweis für alle zutreffenden grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen alle Gefährdungen ermittelt und auf der Grundlage des Standes der Technik beseitigt oder ausreichend gemindert zu haben.

Welche Anforderungen stellt der EU-Leitfaden zur Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an die Risikobeurteilungen?
Um die Vorgaben des EU-Leitfadens zur Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG einzuhalten, müssen alle Abschnitte aller zutreffenden Normen aufbereitet und anschließend den grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu geordnet werden. Diese Aufbereitung erfolgt pro Norm einmalig.

Das erscheint alles sehr aufwendig. Wie kann die Erarbeitung der Risikobeurteilungen verkürzt werden?

Es ist möglich, für einen bestimmten Anwendungsbereich,
z. B. Steigförderer und Systeme gemäß EN 619 oder
Teile davon, z. B. Rollenbahnen
alle dafür zutreffenden Normen einmalig so aufzubereiten, dass der Hersteller für seine spezielle Maschine die Risikobeurteilung nur noch fertigstellen muss.
Diese einmaligen Aufbereitungen, genannt „Risikobeurteilungsvorlagen“ können Spezialisten unabhängig vom Hersteller durchführen. Sie belasten die Hersteller zeitlich nicht.

Welche Hilfsmittel stehen dem Anwender zur Verfügung, um die der Risikobeurteilungsvorlagen effizient anwenden zu können?

Die Risikobeurteilungs-Vorlagen werden für einen Arbeitsplatz mit zwei Bildschirmen vorbereitet.
Bildschirm 1: Risikobeurteilung
Bildschirm 2: PDF-Ansicht der betreffenden Norm.
Damit können die Hersteller immer den Originaltext der Norm lesen.

Effekte: Das hilft bei der Fertigstellung der Risikobeurteilung und dem besseren Verstehen der Norm.

Die Risikobeurteilungsvorlagen enthalten:

  • die anzuwendenden Typ C-, Typ B- und Typ-A-Normen,
  • die mitgeltenden Normen, bereits aktualisiert,
  • die extrahierten Gefährdungen (Gefährdung pro Abschnitt, Absatz oder Teile davon),
  • Zuordnung der Gefährdungen zu den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen (Anhang I Maschinenrichtlinie 2006/42/EG),
  • Vorabvorgabe der Lebensphasen,
  • die methodische Führung bei der Fertigstellung der Risikobeurteilung,
  • Hinweise für die Art der Risikoeinschätzung und Bewertung der einzelnen Maßnahmen.