Verfahren der vollständigen Anwendung aller zutreffenden harmonisierten Normen

Das Verfahren beruht auf drei Faktoren.

Faktor 1:

Die Verfasser der Typ C-Normen haben die Risikobeurteilungen innerhalb der im Anwendungsbereich der Norm beschriebenen Grenzen bereits durchgeführt [CEN Guide 414].

Beispiel: EN 13218:2002+A1:2008+AC:2010

4 Liste der signifikanten Gefährdungen

4.1 Die in Tabelle 3 enthaltene Liste der Gefährdungen ist das Ergebnis einer Identifizierung der Gefährdungen und einer Risikobeurteilung für die breite Palette von ortsfesten Schleifmaschinen, die unter den Anwendungsbereich dieser Norm fallen; diese wurden, wie in EN 1050 beschrieben, durchgeführt. Die Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen sowie die Benutzerinformationen, die in den Abschnitten 5 und 7 enthalten sind, basieren auf der Risikobeurteilung und beziehen sich auf die identifizierten Gefährdungen, indem diese entweder beseitigt oder deren Auswirkungen reduziert werden.

4.2 Die Risikobeurteilung geht sowohl von vorhersehbarem Zugang von allen Seiten als auch von unerwartetem Anlauf aus, sowohl für das Bedienpersonal als auch für andere Personen, die Zugang zu den Gefahrenbereichen haben können, sind die Risiken unter Berücksichtigung der Gefährdungen identifiziert, die unter verschiedenen Bedingungen (z. B. Inbetriebnahme, Einrichten, Produktion, Wartung, Reparatur, Stilllegung) während der Lebensdauer der Maschine auftreten können.

Die Beurteilung beinhaltet eine Analyse der Auswirkung eines Ausfalls in der Steuerung.

Werden die in den Normen enthaltenen Vorgaben eingehalten, entfallen nochmalige Risikobeurteilungen.

Sind allgemeine Schutzziele vorgegeben, haben die Normenverfasser die Gefährdung erkannt, konnten aber keine eindeutige Lösung angeben. Hier ist das verbleibende Risiko zu bewerten.

Bei Alternativlösungen oder in den Normen nicht behandelte Gefährdungen sind vollständige Risikobeurteilung erforderlich.

Faktor 2:

Das Verfahren der vollständigen Anwendung aller zutreffenden Normen stellt das Verfahren nach EN ISO 12100 mit der Identifizierung aller Gefährdungen quasi auf den Kopf.

Nach Auswahl der für die Maschine zutreffenden Normen sowie der Aktualisierung der mitgeltenden Normen sollten erst die Vorgaben der Normen abgearbeitet werden. Dabei sind die eindeutigen und eingehaltenen Vorgaben zu bestätigen, bei allgemeinen Schutzzielen die Lösungen auszuwählen und die noch erforderlichen Risikobeurteilungen durchzuführen.

Erst danach werden die bisher noch nicht behandelten Gefährdungen identifiziert und nach EN ISO 12100 behandelt.

Faktor 3:

Der gesamte Prozess der Erarbeitung von Risikobeurteilungen kann arbeitsteilig ausgeführt werden:

a) Einmalige Aufbereitung der einzelnen Abschnitte der zutreffenden Normen und Vorbereitung der Ergebnisse als Roh-Risikobeurteilung (auch Risikobeurteilungsvorlage genannt), z. B. durch Spezialisten, Dritte usw. [mehr]

b) Fertigstellung der Risikobeurteilungen durch die Hersteller für jede unterschiedliche Maschine unter Berücksichtigung der Faktoren 1 und 2 sowie Identifizierung der bis dahin noch nicht behandelten Gefährdungen. [mehr]