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Sie erarbeiten Risikobeurteilungen auf der Grundlage der EN ISO 14121-1 bzw. EN ISO 12100:2010 und sind durch die Zweifel des EU-Leitfadens verunsichert?
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Sie wenden eine Software zur Erarbeitung von Risikobeurteilungen an und müssen nun feststellen, dass auch diese Risikobeurteilungen keine umfassende Konformitätsvermutung auslösen. Wie weiter?
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Sie wollen/müssen Maschinen auf der Grundlage der Maschinenrichtlinie und der aktuellen Normen konstruieren. Momentan gibt es viele neue und sehr viel aktualisierte Normen. Wie erfahre ich davon?
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Sie müssen für jede(n) Maschine/Maschinentyp/“unvollständige Maschine“ eine Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erstellen (ehemals eine Gefahrenanalyse nach Maschinenrichtlinie 98/37/EG), und das noch vor Beginn der Konstruktion. Was gibt es hier für Hilfen?
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Sie müssen ihre Maschinen vor Auslieferung prüfen. Was muss wie geprüft werden und was soll dokumentiert werden?
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Sie müssen für jede(n) Maschine/Maschinentyp/“unvollständige Maschine“ eine technische Dokumentation gemäß Maschinenrichtlinie erstellen, bevor die Konformitätserklärung unterschrieben und das CE-Zeichen angebracht werden darf.
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Sie wissen nicht, wie man speziell im Sondermaschinenbau diese Aufgaben bewältigen kann. Welche Methoden können mit Erfolg angewendet werden?
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Ihr Käufer hat in seinem Bestellvertrag die Angabe der Abweichungen zu den Normen gefordert. Was müssen Sie jetzt tun?
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Sie haben innovative Ideen, für die Sie keine Normen finden. Wie kann bereits jetzt ermittelt werden, ob diese Ideen sicherheitstechnisch mit vertretbarem Aufwand realisierbar sind?
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Sie möchten die Bedingungen der Maschinenrichtlinie erfüllen, scheuen aber den vermeintlichen Aufwand. Welche Hilfen gibt es?
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Sie wollen Maschinen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG mit technischen Dokumentationen nach Maschinenrichtlinie 98/37/EG ab dem 29.12.2009 in Verkehr bringen. Was spricht dagegen? Was muss „nachdokumentiert“ werden?
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Sie wollen Maschinen oder Maschinenanlagen ändern oder erweitern. Was muss dabei auf den neusten Stand der Technik gebracht werden?
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Sie müssen bei Änderungen oder Erweiterungen von Maschinen oder Maschinenanlagen gemäß BetrSichV eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Welche Hilfestellung kann man nutzen?
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Sie wollen die geänderten oder erweiterten Maschinen oder Maschinenanlagen wieder in Betrieb nehmen. Was ist zu tun? |