Welche der nachfolgenden Probleme treten bei ihnen auf?

Sie erarbeiten Risikobeurteilungen auf der Grundlage der EN ISO 14121-1 bzw. EN ISO 12100:2010 und sind durch die Zweifel des EU-Leitfadens verunsichert?
Sie wenden eine Software zur Erarbeitung von Risikobeurteilungen an und müssen nun feststellen, dass auch diese Risikobeurteilungen keine umfassende Konformitätsvermutung auslösen. Wie weiter?
Sie wollen/müssen Maschinen auf der Grundlage der Maschinenrichtlinie und der aktuellen Normen konstruieren. Momentan gibt es viele neue und sehr viel aktualisierte Normen. Wie erfahre ich davon?
Sie müssen für jede(n) Maschine/Maschinentyp/“unvollständige Maschine“ eine Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erstellen (ehemals eine Gefahrenanalyse nach Maschinenrichtlinie 98/37/EG), und das noch vor Beginn der Konstruktion. Was gibt es hier für Hilfen?
Sie müssen ihre Maschinen vor Auslieferung prüfen. Was muss wie geprüft werden und was soll dokumentiert werden?
Sie müssen für jede(n) Maschine/Maschinentyp/“unvollständige Maschine“ eine technische Dokumentation gemäß Maschinenrichtlinie erstellen, bevor die Konformitätserklärung unterschrieben und das CE-Zeichen angebracht werden darf.
Sie wissen nicht, wie man speziell im Sondermaschinenbau diese Aufgaben bewältigen kann. Welche Methoden können mit Erfolg angewendet werden?
Ihr Käufer hat in seinem Bestellvertrag die Angabe der Abweichungen zu den Normen gefordert. Was müssen Sie jetzt tun?
Sie haben innovative Ideen, für die Sie keine Normen finden. Wie kann bereits jetzt ermittelt werden, ob diese Ideen sicherheitstechnisch mit vertretbarem Aufwand realisierbar sind?
Sie möchten die Bedingungen der Maschinenrichtlinie erfüllen, scheuen aber den vermeintlichen Aufwand. Welche Hilfen gibt es?
Sie wollen Maschinen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG mit technischen Dokumentationen nach Maschinenrichtlinie 98/37/EG ab dem 29.12.2009 in Verkehr bringen. Was spricht dagegen? Was muss „nachdokumentiert“ werden?
Sie wollen Maschinen oder Maschinenanlagen ändern oder erweitern. Was muss dabei auf den neusten Stand der Technik gebracht werden?
Sie müssen bei Änderungen oder Erweiterungen von Maschinen oder Maschinenanlagen gemäß BetrSichV eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Welche Hilfestellung kann man nutzen?
Sie wollen die geänderten oder erweiterten Maschinen oder Maschinenanlagen wieder in Betrieb nehmen. Was ist zu tun?

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