Erste Risikobeurteilung

oder

Erarbeitung von Risikobeurteilungen mit Hilfe von Risikobeurteilungs-Vorlagen


Voraussetzungen für die Erarbeitung von Risikobeurteilungen mit Hilfe von Risikobeurteilungs-Vorlagen

  • Die Risikobeurteilungs-Vorlage für die zu bearbeitende Maschine liegt vor.
  • Die in der Risikobeurteilungs-Vorlage aufbereiteten Normen sollten – möglichst als PDF – vorliegen.
  • Der Arbeitsplatz sollte möglichst mit zwei Bildschirmen ausgerüstet sein.
    Bildschirm 1: Risikobeurteilung
    Bildschirm 2: Norm.
    Wenn nicht möglich wird ein zweiter Rechner gebraucht, auf dem die jeweilige Norm angezeigt und der betreffende Normabschnitt händisch aufgeblendet werden kann.
  • Die Erarbeiter der Risikobeurteilung sollten möglichste schon Vorkenntnisse im Umgang mit Normen haben.
    Wenn die Risikobeurteilung im Rahmen eines von Ingenieurbüro MMS Muck Maschinensicherheit vorbereiteten Workshops gemeinsam erarbeitet werden, werden im Rahmen einer theoretischen Einführung entsprechende Kenntnisse vermittelt.


Arbeitsschritt 1: Projektbeschreibung

Das Projekt ist zu beschreiben, den Dateinamen wählen.


Arbeitsschritt 2: Auswahl der zutreffenden GSA
(grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen = GSA)

Für die zu bearbeitende Maschine sind die zutreffenden GSA auszuwählen [siehe Buch, Kapitel 13.2.3].

Alle garantiert nicht zutreffenden GSA werden im Datenbankprogramm bzw. in der EXCEL/WORD-Anwendung ausgeblendet. Zweifelhafte Entscheidungen werden während der Erarbeitung der Risikobeurteilung geklärt.

Für die weitere Arbeit gilt das Grundprinzip:


Arbeitsschritt 3: Bearbeiten der Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen aus der/den Typ C-Norm(en), sofern diese vorhanden sind
[siehe Buch, Kapitel 13.3.1]

Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge (Gliederung) der Typ C-Norm. Sie ist abhängig vom Softwaretool.

In einer Excel-Anwendung können die selten benötigten Spalten zu Gruppen [Spalten markieren, Menü: Daten, Menü Gruppieren] zusammengefasst und eingeklappt werden. Je nach Bedarf werden sie vorübergehend aufgeklappt.

Alle nicht zutreffende Normvorgaben, z. B. keine kabellose Steuerung, keine Hydraulik, usw., werden ausgeblendet. Sie sollten neben der Angabe „nicht zutreffend“ noch möglichste eine kurze Begründung enthalten.

Bei Typ C-Normen mit Vermutungswirkung (siehe EU-Amtsblatt) kann auf die Risikoeinschätzung und Bewertung vor Festlegung der Maßnahme generell verzichtet werden, es sei denn, dass die Norm ausdrücklich darauf hinweist, dass keine Angaben zur Gefährdungen gemacht werden konnten (große Ausnahme).

Sollte eine Normvorgabe für mehrere Gefahrenstellen verwendet werden, muss die Normvorgabe vervielfältigt werden, die Gefährdungen, Gefahrenstellen beschrieben und die Lebensphasen ggf. korrigiert werden. Einschätzung des Restrisikos ist erforderlich, wenn die Vorgabe keine eindeutige Maßnahme enthält.

Wir in dem Abschnitt auf eine Typ B1-Norm verwiesen, ist diese bei der Beschreibung der Maßnahme mit zu beachten.

Alle Normvorgaben sind einzeln abzuarbeiten.


Arbeitsschritt 4: Bearbeiten der Vorgaben aus der/den Typ B2-Norm(en)
[siehe Buch, Kapitel 13.3.2]

Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge (Gliederung) der Norm. Sie ist abhängig vom Softwaretool.

Sollte die Vorgabe der Typ B2-Norm in der Typ C-Norm bereits behandelt worden sein, so ist auf den Abschnitt der Typ C-Norm zu verweisen „bereits in Norm ___, Abschnitt ___ behandelt“.
[EN ISO 12100; Einleitung: „Wenn eine Typ-C-Norm von einer oder mehrerer Festlegungen abweicht, die in dieser Internationalen Norm oder in einer Typ-B-Norm behandelt werden, dann hat die Typ-C-Norm Vorrang.“

Die Bearbeitung erfolgt analog Arbeitsschritt 3.


Arbeitsschritt 5: Bearbeiten der in den Typ C-Normen nicht behandelten Gefährdungen
[siehe Buch, Kapitel 13.3.3]

Existieren Typ C-Normen, enthält die Risikobeurteilungs-Vorlage nur die Vorgaben aus der Typ A-Norm EN ISO 12100 zu den in den Typ C-Normen nicht behandelten Gefährdungen.

Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge (Gliederung) der Norm. Sie ist abhängig vom Softwaretool.

Sofern die Normvorgabe zutrifft, muss die Risikobeurteilung vollständig nach EN ISO 12100 durchgeführt werden.

Die Bearbeitung erfolgt für alle Vorgaben der Norm, außer Anhang B, analog Arbeitsschritt 3.


Arbeitsschritt 6: Bearbeiten der in der zu bearbeitenden Maschine vorhandenen, aber bisher noch nicht behandelten Gefährdungen
[siehe Buch, Kapitel 13.3.4]

Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Anhangs B der Norm. Sie ist abhängig vom Softwaretool.

Sofern die Normvorgabe zutrifft, muss die Risikobeurteilung vollständig nach EN ISO 12100 durchgeführt werden.

Die Bearbeitung erfolgt für alle Vorgaben des Anhangs B analog Arbeitsschritt 3.


Arbeitsschritt 7: Kontrolle der Einhaltung der GSA
[siehe Buch, Kapitel 13.3.5]

Empfehlung für die Sortierung: | GSA | Norm Ranking | Norm Nummer | Abschnitt |
Alternativ können auch die GSA einzeln gefiltert werden.

Angezeigt werden die behandelten Gefährdungen. Für die in den Typ C- und Typ B2-Normen angegebenen Vorgaben gilt:

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Artikel 7 Konformitätsvermutung und harmonisierte Normen
(2) Ist eine Maschine nach einer harmonisierten Norm hergestellt worden, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, so wird davon ausgegangen, dass sie den von dieser harmonisierten Norm erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entspricht.

Es soll festgestellt werden, ob jede einzelne GSA unter Beachtung der in den Normen nicht behandelten Gefährdungen auch eingehalten wurde.

Nachdem alle GSA behandelt und auch alle Gefährdungen abschließend beantwortet wurden, ist die Risikobeurteilung angeschlossen.