Alle Arbeitgeber sind gemäß BetrSichV, § 4 verpflichtet, ihre Arbeitsmittel nach dem neusten Stand der Technik sicher zu verwenden.
Auch für jene, die Sie vor einiger Zeit hergestellt hatten.
Jeder Arbeitgeber ist damit verpflichtet, für alle seine Gebrauchtmaschinen feststellen, ob sie immer noch dem Stand der Technik entsprechen.
Bitte stellen Sie sich die einfache Frage, ob der Arbeitgeber fachlich überhaupt dazu in der Lage ist.
Auf jeden Fall können Sie das für die von ihnen hergestellten Maschinen besser und schneller.
Stellen Sie den Stand der Technik ihrer Maschinen fest und informieren ihre (ehemaligen) Kunden über die Ergebnisse. Der Arbeitgeber hat dadurch einen Nutzen.
So ganz nebenbei frischen Sie ihre Kundenbeziehungen auf und können dabei sogar noch Geschäfte anbahnen.
Sie als Hersteller können für ihre in der Vergangenheit ausgelieferten Maschinen den Stand der Technik pro Maschinentyp leicht ermitteln und die Ergebnisse ihren (ehemaligen) Kunden mitteilen, z. B.:
Im letzten Falle können Empfehlungen für Änderungen mitgegeben werden (auch gleich als Angebot). Auch wenn alle ihre Maschinen immer noch dem Stand der Technik entsprechen sollten, bedeutet das effektive Kundenarbeit.
Am schnellsten können wir ihnen helfen, wenn Sie uns eine Aufstellung über alle ihre Maschinentypen geben, bestehend aus:
Alle weiteren Arbeitsschritte übernehmen wir. Sie erhalten danach ein entsprechendes Angebot.