Inhalte der Normen:
In den Typ C- und Typ B2-Normen nicht behandelte Gefährdungen müssen nach dem Verfahren gemäß EN ISO 12100 behandelt werden.
(Bei Anwendung von TYP C-Normen sind das erfahrungsgemäß sehr wenige.)
Das Finden (Identifizieren) der Gefährdungen ist von den Erfahrungen und Kenntnissen der Erarbeiter der Risikobeurteilungen abhängig, teilweise sogar von der Tagesform.
Da keine Sollgrößen (Sicherheitsniveau pro Gefährdung) vorhanden sind, ist eine Prüfung durch Dritte, z. B. benannte Stelle, nicht möglich.
Ob alle Gefährdungen ermittelt wurden, kann auch nicht festgestellt werden.
Alle in der Risikobeurteilung nicht erkannten Gefährdungen sind damit quasi nicht vorhanden.