Willkommen auf der Homepage
der Firma MMS Muck Maschinensicherheit GmbH!

Als ehemaliger Mitarbeiter des TÜV Rheinland Industrie Service blicke ich auf mehr als vierzig Jahre Erfahrung im sicherheitstechnischen Maschinen- und Anlagenbau zurück. Seit 1995 suche ich nach immer effizienteren Methoden zur Durchführung von Gefahrenanalysen/Risikobeurteilungen und Prüfungen und helfe Unternehmen bei der Anwendung der Methoden zur schnellen und sicheren CE-Kennzeichnung.

Welche der nachfolgenden Probleme treten bei ihnen auf?

Sie wollen/müssen Maschinen auf der Grundlage der Maschinenrichtlinie und der aktuellen Normen konstruieren. Momentan gibt es viele neue und sehr viel aktualisierte Normen. Wie erfahre ich davon?
 
Sie müssen für jede(n) Maschine/Maschinentyp/“unvollständige Maschine“ eine Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erstellen (ehemals eine Gefahrenanalyse nach Maschinenrichtlinie 98/37/EG), und das noch vor Beginn der Konstruktion. Was gibt es hier für Hilfen?
 
Sie müssen ihre Maschinen vor Auslieferung prüfen. Was muss wie geprüft werden und was soll dokumentiert werden?
 
Sie müssen für jede(n) Maschine/Maschinentyp/“unvollständige Maschine“ eine technische Dokumentation gemäß Maschinenrichtlinie erstellen, bevor die Konformitätserklärung unterschrieben und das CE-Zeichen angebracht werden darf.   [mehr…]
 
Sie wissen nicht, wie man speziell im Sondermaschinenbau diese Aufgaben bewältigen kann. Welche Methoden können mit Erfolg angewendet werden?
 
Ihr Käufer hat in seinem Bestellvertrag die Angabe der Abweichungen zu den Normen gefordert. Was müssen Sie jetzt tun?
 
Sie haben innovative Ideen, für die Sie keine Normen finden. Wie kann bereits jetzt ermittelt werden, ob diese Ideen sicherheitstechnisch mit vertretbarem Aufwand realisierbar sind?
 
Sie möchten die Bedingungen der Maschinenrichtlinie erfüllen, scheuen aber den vermeintlichen Aufwand. Welche Hilfen gibt es?
 
Sie wollen Maschinen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG mit technischen Dokumentationen nach Maschinenrichtlinie 98/37/EG ab dem 29.12.2009 in Verkehr bringen. Was spricht dagegen? Was muss „nachdokumentiert“ werden?
 

Unsere Hilfen sind:

Durchführen von Normenrecherchen und Erstellung von Risikobeurteilungs-Vorlagen  (= vorgefertigte Roh-Gefahrenanalysen) (Hinweis: Ab dem 29.12.2009 werden Gefahrenanalysen in Risikobeurteilungen umbenannt)
 
Unterstützung bei der ersten Erarbeitung von Risikobeurteilungen für ihre Maschinen mit Hilfe von Risikobeurteilungs-Vorlagen (Workshop Anwendung von Risikobeurteilungs-Vorlagen) (Download)
 
Unterstützung bei der Einführung der neuen Maschinenrichtlinie:
- Was hat sich nicht geändert?
- Was hat sich geändert?
- Was wird öffentlich-rechtlich nicht geregelt und muss ggf.
   privatrechtlich vereinbart werden?
 
Angabe der Defizite bei Maschinen mit technischen Dokumentationen nach Maschinenrichtlinie 98/37/EG, die ab dem 29.12.2009 nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Verkehr gebracht werden sollen [Checkliste zur Überprüfung der Übereinstimmung]
 
Angabe des Umfangs der Konformitätsprüfungen für Maschinen
 

Wir unterstützen Sie gern dabei, diese Lösungen in ihrem Unternehmen auszuprobieren. So wird in Ihrem Unternehmen wertvolles sicherheitstechnisches Know-how weiter aufgebaut und für die Zukunft archiviert. Sie erreichen dadurch maximale Effizienz und Sicherheit

Ich freue mich sehr darauf, Sie auf diesem Weg zu unterstützen.
Rufen Sie mich einfach an oder kontaktieren Sie mich per E-Mail.

Dipl.-Ing. Siegbert Muck
GF MMS Muck Maschinensicherheit GmbH

D-10319 Berlin  |  Moldaustraße 48 Tel. +49 (0)30 / 5 111 788
Fax +49 (0)30 / 50 018 029

service@maschinen-sicherheit.info

Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie - ISBN 978-3-410-17730-2