Als ehemaliger Mitarbeiter des TÜV Rheinland Industrie Service blicke ich auf mehr als vierzig Jahre Erfahrung im sicherheitstechnischen Maschinen- und Anlagenbau zurück. Seit 1995 suche ich nach immer effizienteren Methoden zur Durchführung von Gefahrenanalysen und Prüfungen und helfe Unternehmen bei der Anwendung der Methoden zur schnellen und sicheren CE-Kennzeichnung.
- Vorbetrachtungen
Jeder Hersteller einer Maschine muss nach Maschinenrichtlinie 98/37/EG, Anhang V, oder nach der ab 29.12.2009 verbindlichen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang VII, eine technische Dokumentation erstellen, die die nachstehenden 5 Aufgaben beinhaltet, ehe er die Konformitätserklärung oder Herstellererklärung mit Konformitätsaussage bzw. Einbauerklärung unterschreiben darf.
Aufgaben nach den Maschinenrichtlinien: [mehr…]
1
Liste der grundlegenden Anforderungen dieser Richtlinie
2
98/37/EG: Liste der angewandten Normen und anderen technischen Spezifikationen, die bei der Konstruktion der Maschine berücksichtigt wurden
2006/42/EG: Liste der angewandten Normen und sonstigen technischen Spezifikationen unter Angabe der von diesen Normen erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen [neu]
3
Beschreibung der Lösungen, die zur Verhütung der von der Maschine ausgehenden Gefahren gewählt wurden [einschließlich erforderlicher Gefahrenanalyse bzw. nach 2006/42/EG Risikobeurteilung]
4
Betriebsanleitung
5
Konformitätsprüfungen (wenn die Konformität mit einer harmonisierten Norm erklärt wird, die Prüfungen vorschreibt, sind die Ergebnisse der Prüfungen zu dokumentieren)
Hinweis: Bei jeder Maschine können harmonisierte Normen angewendet werden!
Fast alle harmonisierten Normen enthalten Prüfvorgaben.
Die hierfür entwickelten Gefahrenanalyse-Vorlagen erfüllen die Aufgaben 1 bis 3 voll, einschließlich der Angabe der von diesen Normen erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, und helfen inhaltlich bei der Erstellung der Betriebsanleitung (Aufgabe 4). Die Konformitätsprüfungen werden mittels speziellen Prüflisten durchgeführt (Aufgabe 5).
- Ab 29.12.2009 dürfen keine Maschinen mit Konformitätserklärungen nach Maschinenrichtlinie 98/37/EG mehr in Verkehr gebracht werden.
Für alle Maschinen, für die die Konformität nach Maschinenrichtlinie 98/37/EG erklärt wurde, ist eine Überprüfung der Übereinstimmung der Konformität mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erforderlich, sofern das Inverkehrbringen nach dem 29.12.2009 erfolgen wird.
- Erarbeitung von Gefahrenanalysen mit Hilfe von Gefahrenanalyse-Vorlagen
Die Gefahrenanalyse-Vorlagen sind für jeweils einen bestimmten Anwendungsfall, z. B. ortsfeste Schleifmaschinen, vorbereitete Gefahrenanalysen.
In Anwendung des Artikels 5 (2) der Maschinenrichtlinie 98/37/EG werden zur Erfüllung der einzelnen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen in der Gefahrenanalyse die dafür zutreffenden Normen bzw. Abschnitte verschiedener Normen oder anderer technischer Spezifikationen unmittelbar herangezogen. Dadurch ist es möglich, aus den Normen und den anderen technischen Spezifikationen für eine dem Anwen-dungsbereich entsprechende, fiktive Maschine vorab eine Gefahrenanalyse zu erstellen, die dann vom Anwender nur noch angepasst werden muss.
Die bisherigen Erfahrungen bestätigen, dass detaillierte Gefahrenanalysen mit Hilfe von Gefahrenanalyse-Vorlagen innerhalb kurzer Zeit vollständig erstellt werden können.
-
Überprüfungen der Übereinstimmung der Konformität mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Hilfestellung bei der Überprüfung der Übereinstimmung der Konformität mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. [mehr…]
- Prüfungen
Nach Fertigstellung der Maschinen und vor Ausfertigung der Konformitätserklärungen, beim Einkauf der Maschinen und bei der Bereitstellung der Arbeitsmittel sind vorgeschriebene Prüfungen erforderlich.
In den harmonisierten Produktnormen sind sehr detaillierte Prüfvorgaben enthalten, die, um die Konformitätserklärungen auszustellen, komplett abgearbeitet werden müssen.
Grundlage der effizienten Prüfungen sind prozessangepasste Prüflisten .
Wir unterstützen Sie gern dabei, diese Lösungen in ihrem Unternehmen auszuprobieren. So wird in Ihrem Unternehmen wertvolles sicherheitstechnisches Know-how weiter aufgebaut und für die Zukunft archiviert. Sie erreichen dadurch maximale Effizienz und Sicherheit
Ich freue mich sehr darauf, Sie auf diesem Weg zu unterstützen.
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