Als ehemaliger Mitarbeiter des TÜV Rheinland Industrie Service blicke ich auf mehr als vierzig Jahre Erfahrung im sicherheitstechnischen Maschinen- und Anlagenbau zurück. Seit 1995 suche ich nach immer effizienteren Methoden zur Durchführung von Gefahrenanalysen/Risikobeurteilungen und Prüfungen und helfe Unternehmen bei der Anwendung der Methoden zur schnellen und sicheren CE-Kennzeichnung.
Welche der nachfolgenden Probleme treten bei ihnen auf?
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Sie wollen/müssen Maschinen auf der Grundlage
der Maschinenrichtlinie und der aktuellen Normen konstruieren.
Momentan gibt es viele neue und sehr viel aktualisierte Normen.
Wie erfahre ich davon? |
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Sie müssen für jede(n) Maschine/Maschinentyp/“unvollständige
Maschine“ eine Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
erstellen (ehemals eine Gefahrenanalyse nach Maschinenrichtlinie
98/37/EG), und das noch vor Beginn der Konstruktion. Was gibt
es hier für Hilfen? |
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Sie müssen ihre Maschinen vor Auslieferung prüfen. Was muss
wie geprüft werden und was soll dokumentiert werden? |
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Sie müssen für jede(n) Maschine/Maschinentyp/“unvollständige
Maschine“ eine technische Dokumentation gemäß Maschinenrichtlinie
erstellen, bevor die Konformitätserklärung unterschrieben und
das CE-Zeichen angebracht werden darf. [mehr…] |
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Sie wissen nicht, wie man speziell im Sondermaschinenbau
diese Aufgaben bewältigen kann. Welche Methoden können mit Erfolg
angewendet werden? |
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Ihr Käufer hat in seinem Bestellvertrag die Angabe der Abweichungen
zu den Normen gefordert. Was müssen Sie jetzt tun? |
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Sie haben innovative Ideen, für die Sie keine Normen finden.
Wie kann bereits jetzt ermittelt werden, ob diese Ideen sicherheitstechnisch
mit vertretbarem Aufwand realisierbar sind? |
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Sie möchten die Bedingungen der Maschinenrichtlinie erfüllen,
scheuen aber den vermeintlichen Aufwand. Welche Hilfen gibt
es? |
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Sie wollen Maschinen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
mit technischen Dokumentationen nach Maschinenrichtlinie 98/37/EG
ab dem 29.12.2009 in Verkehr bringen. Was spricht dagegen? Was
muss „nachdokumentiert“ werden? |
Unsere Hilfen sind:
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Durchführen von Normenrecherchen und Erstellung von
Risikobeurteilungs-Vorlagen (= vorgefertigte Roh-Gefahrenanalysen)
(Hinweis: Ab dem 29.12.2009 werden Gefahrenanalysen in Risikobeurteilungen
umbenannt) |
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Unterstützung bei der ersten Erarbeitung von Risikobeurteilungen
für ihre Maschinen mit Hilfe von Risikobeurteilungs-Vorlagen
(Workshop
Anwendung von Risikobeurteilungs-Vorlagen) (Download)
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Unterstützung bei der Einführung der neuen Maschinenrichtlinie:
- Was hat sich nicht geändert? - Was hat sich geändert? - Was wird öffentlich-rechtlich nicht geregelt und muss ggf. privatrechtlich vereinbart werden? |
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Angabe der Defizite bei Maschinen mit technischen Dokumentationen
nach Maschinenrichtlinie 98/37/EG, die ab dem 29.12.2009 nach
der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Verkehr gebracht werden
sollen [Checkliste
zur Überprüfung der Übereinstimmung] |
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Angabe des Umfangs der Konformitätsprüfungen für Maschinen
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Wir unterstützen Sie gern dabei, diese Lösungen in ihrem Unternehmen auszuprobieren. So wird in Ihrem Unternehmen wertvolles sicherheitstechnisches Know-how weiter aufgebaut und für die Zukunft archiviert. Sie erreichen dadurch maximale Effizienz und Sicherheit
Ich freue mich sehr darauf, Sie auf diesem Weg zu unterstützen.
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