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der Firma MMS Muck Maschinensicherheit GmbH

Herkömmliche Risikobeurteilungen

Fast alle Risikobeurteilungen werden auf der Grundlage der EN ISO 14121-1 bzw. neu EN ISO 12100:2010 erarbeitet.

Aber: Kann damit eine umfassende Konformitätsvermutung abgeleitet werden?

 Der EU-Leitfaden Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zweifelt daran!  
 

"Die Anwendung derartiger Normen [Typ-A-Normen] für sich alleine reicht nicht aus, um die Übereinstimmung mit den einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Richtlinie zu gewährleisten, … und begründet daher keine umfassende Konformitätsvermutung.“

[Auszug aus EU-Leitfaden Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, § 111].

 Diese Aussage trifft für fast alle Risikobeurteilungen zu.

Obwohl in der Regel keine über die A-Normen hinausgehenden Beweise für eine umfassende Konformitätsvermutung vorliegen, werden in den Konformitätserklärungen die Konformität mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erklärt, damit auch die Einhaltung aller einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Richtlinie.

Wie kann ermittelt werden, ob diese Zweifel auch für die Risikobeurteilung der betreffenden Maschine zutreffend sind?

Ein einfaches, verständliches und zielgerichtetes Verfahren zur nachträg-  lichen Feststellung der umfassenden Konformitätsvermutung ist als Download enthalten. Für ihre schnelle Anwendung des Verfahrens ist die Liste behandelte zutreffende grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen als Download separat vorhanden.

Wenn Sie Risikobeurteilungen ohne o. a. Zweifel erstellen möchten, dann lesen Sie bitte weiter.

Moderne Risikobeurteilungen

Moderne Risikobeurteilungen beziehen die einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Richtlinie und alle zutreffenden harmonisierten Nomen mit ein und begründen damit eine umfassende Konformitätsvermutung (siehe Rubrik Aktuelle Downloads: PDF-Datei: „EU-Amtsblatt Maschinenverzeichnis für Maschinenrichtlinie 2006/42/EG“ (download)

Mit der intensiven Anwendung der Typ-C-Normen und TYP-B-Normen entfällt meistens für die betreffenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen:

das aufwändige Suchen (Identifizieren) der Gefährdungen,
das iterative Verfahren:
 
-
 
Risikobeinschätzung und –bewertung vor Festlegung der Maßnahmen,
-
 
Risikobeinschätzung und –bewertung nach Festlegung der Maßnahmen für die verbleibenden Restgefährdungen,
die Suche nach weiteren Gefährdungen etc.
  
Nur dann, wenn:
in bestimmten Punkten am Normeinhalt gezweifelt wird,
und/oder Maßnahmen auftreten, die außerhalb des Anwendungsbereichs der Norm liegen,
können dafür herkömmliche Risikobeurteilungen erforderlich werden. D.h., es müssen eigene Lösungen zur Vermeidung der Gefährdung bzw. des Erreichens des Schutzziels der Typ-A-Norm gefunden oder/und Lösungen zu vergleichbaren Gefährdungen aus anderen Normen herangezogen werden.   [mehr...]

Die rechtliche Grundlage ist in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG im Artikel 7 (2) zu finden. [mehr...] 

In der Rubrik Aktuelle Downloads PDF-Datei: „Moderne Risikobeurteilungen“ ist der grundsächliche Unterschied dargestellt.

Effizienzsteigernde Maßnahmen bei Anwendung moderner Risikobeurteilungen für die Herstellung von neuen Maschinen

Einmalige Aufbereitung aller anzuwendenden Normen in Risikobeurteilungs-Vorlagen
Zerlegung der Risikobeurteilungs-Vorlagen in Module
Erarbeitung der Risikobeurteilungen nach dem „Großmutter-Mutter-Tochter-Prinzip“.

  [mehr...]

Effizienzsteigernde Maßnahmen für Änderungen und Erweiterungen von betriebenen Maschinen bei Anwendung moderner Risikobeurteilungen als Gefährdungsbeurteilung/Teil Beschaffenheit

Erarbeitung der Gefährdungsbeurteilungen für den Teil Beschaffenheit analog der Risikobeurteilungen
Nachnutzung der für die Herstellung von neuen Maschinen erarbeiteten Risikobeurteilungs-Vorlagen einschließlich Module 

  [mehr...]

Welche Probleme treten bei ihnen auf?

Viele Fragen lassen sich relativ einfach beantworten. Ursachen sind meist fehlendes Verständnis des EU-Rechts für Maschinen.

  [mehr...]

Unsere Hilfen sind:

Durchführen von Normenrecherchen und Erstellung von Risikobeurteilungs-Vorlagen  (= vorgefertigte Roh-Risikobeurteilungen)
Unterstützung bei der ersten Erarbeitung von Risikobeurteilungen für ihre Maschinen mit Hilfe von Risikobeurteilungs-Vorlagen, (siehe Rubrik aktuelle Downloads PDF-Datei: Workshop Anwendung von Risikobeurteilungs-Vorlagen (download) )
Unterstützung bei der Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Klärung ihrer noch vorhandener Probleme. Inhalt des Praxis-Workshops wird kundenspezifisch aufgebaut.
Unterstützung bei der ersten Anwendung der Risikobeurteilungs-Vorlagen für Gefährdungsbeurteilung für die Beschaffenheit der Änderungen bzw. Erweiterungen von Maschinen und Maschinenanlagen. Inhalt des Praxis-Workshops wird kundenspezifisch aufgebaut.
Praxis-Workshop zur Erarbeitung von Gefährdungs-beurteilungen/Beschaffenheit für Änderungen und Erweiterungen sowie Prüfungen vor Wiederinbetriebnahme von Maschinen und Maschinenanlagen (download)

Wir unterstützen Sie gern dabei, diese Lösungen in ihrem Unternehmen auszuprobieren. So wird in Ihrem Unternehmen wertvolles sicherheitstechnisches Know-how weiter aufgebaut und für die Zukunft archiviert. Sie erreichen dadurch maximale Effizienz und Sicherheit.

Wir freuen uns darauf, Sie auf diesem Weg zu unterstützen.
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie mir per E-Mail.

Dipl.-Ing. Siegbert Muck
GF MMS Muck Maschinensicherheit GmbH

D-10319 Berlin  |  Moldaustraße 48 Tel. +49 (0)30 / 5 111 788
Fax +49 (0)30 / 50 018 029

service@maschinen-sicherheit.info

Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie - ISBN 978-3-410-17730-2