Zwei Verfahren zur Erarbeitung von Risikobeurteilungen

1. Verfahren mit vollständiger Anwendung aller zutreffenden harmonisierten Normen

Verfahren ermöglicht die einmalige Aufbereitung der direkt anzuwendenden und der mitgeltenden Normen als zukünftige Risikobeurteilungen (= Risikobeurteilungs-Vorlagen)

Inhalte der Normen:

  • alle Gefährdungen, außer angegebene Ausnahmen
  • Vorgaben für Maßnahmen
  • Risikoeinschätzungen vor Festlegung der Maßnahmen
  • Einschätzung der Restgefährdungen teilweise
  • Lebensphasen nach Erfordernis

In den Typ C- und Typ B2-Normen nicht behandelte Gefährdungen müssen nach dem Verfahren gemäß EN ISO 12100 behandelt werden.
(Bei Anwendung von TYP C-Normen sind das erfahrungsgemäß sehr wenige.)

2. Verfahren gemäß EN ISO 12100

Das Finden (Identifizieren) der Gefährdungen ist von den Erfahrungen und Kenntnissen der Erarbeiter der Risikobeurteilungen abhängig, teilweise sogar von der Tagesform.
Da keine Sollgrößen (Sicherheitsniveau pro Gefährdung) vorhanden sind, ist eine Prüfung durch Dritte, z. B. benannte Stelle, nicht möglich.
Ob alle Gefährdungen ermittelt wurden, kann auch nicht festgestellt werden.
Alle in der Risikobeurteilung nicht erkannten Gefährdungen sind damit quasi nicht vorhanden.

Die Risikobeurteilungen lösen keine umfassende Konformitätsvermutung aus.